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Nach Eilantrag: Sächsische Grundschüler müssen doch nicht ab Montag in die Schule

Seit Tagen laufen Sachsens Eltern Sturm gegen die Entscheidung des Kultusministeriums, den eingeschränkten Regelbetrieb an Kitas und Grundschulen ab 18. Mai festzuhalten. Nun haben sich die Eltern eines 7-jährigen Kindes zur Wehr gesetzt und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Leipzig gestellt. Infolge des aktuellen Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Leipzig wird die Schulbesuchspflicht nun an Grundschulen und dem Primarbereich der Förderschulen bis 5. Juni eingeschränkt. Ein Schreiben des Ministeriums erklärt, dass die Schulpflicht weiter bestehen würde. Neu sei aber, dass ab Montag die Eltern selbst entscheiden können, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. Die Eltern werden gebeten per Post oder E-Mail der Grundschule formlos mitzuteilen, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt.

 

„Seit Tagen habe ich gekämpft, um diesen Widerspruch der Öffentlichkeit bekannt zu machen“, so Disy-Chefredakteurin Anja K. Fließbach. „Auf der einen Seite sagt die Bundesregierung, es werden öffentliche Einrichtungen Schritt für Schritt geöffnet, wenn die Standards wie Mindestabstand von 1,50 m etc. eingehalten werden. Auf der anderen Seite wollte uns die Sächsische Regierung zwingen, unsere Kinder den ganzen Tag in volle Klassenzimmer mit bis zu 28 Kindern ohne Mundschutz, Abstand o.ä. zu schicken“. In den Sozialen Medien war eine heftige Debatte ausgebrochen, zumal parallel zur Öffnung eine Studie der Universität Leipzig das Corona-Geschehen bei den Kindern und Lehrern unter diesen Bedingungen begleiten werden sollte. „Wir Eltern haben uns gefühlt, als würden unsere Kinder als Versuchskaninchen benutzt“, so Anja K. Fließbach. Fakt ist, es gibt zur Übertragung des Corona-Virus bei Kindern wenige Studien. Diese kann man natürlich nur durchführen, wenn die Kinder nicht zu Hause sitzen. „Man braucht ja das Feld für eine Feldstudie“, so Fließbach. Dabei sollten die Parameter, die eine Ansteckung verhindern, ausgeschaltet werden. Keine kleinen Gruppen, kein Mindestabstand, kein Mundschutz, kein Desinfektionsmittel... Dabei war die Sächsische Regierung komplett von dem Rahmen der Bundesregierung abgewichen. Man berief sich auf einen Experten, der zwei Wochen zuvor noch von der „Durchseuchung der Population der Kinder“ gesprochen hatte. 

 

An dem bekannten Konzept des eingeschränkten Regelbetriebes ab 18. Mai in Kitas und Grundschulen wird nun trotzdem festgehalten. Darin sind sich das Kultusministerium und die kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen und Schulen nach einem heutigen Gespräch einig. Alle Eltern haben ab Montag wieder einen Anspruch auf Betreuung für ihre Kinder in der Kita und Kindertagespflege. Auch die Grundschülerinnen und Grundschüler können wieder zur Schule gehen. Sie müssen es aber nach dem heutigen Beschluss nicht.

 

„Ich bedauere, dass die Richter die Unterschiede in der Entwicklung und Einsichtsfähigkeit zwischen Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend gewürdigt haben. Dennoch respektieren wir den Beschluss und werden die Schulbesuchspflicht für Schülerinnen und Schüler im Primarbereich vorerst aussetzen. Eltern können freiwillig darüber befinden, ob ihr Kind die Schule besucht oder nicht“, so Kulturminister Christian Piwarz soeben. Dessen ungeachtet wird er den Beschluss beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht anfechten. 

 

„Ich bin erleichtert“, so Disy-Chefredakteurin Anja K. Fließbach. „Meinen Sohn, der in die Grundschule geht, unterrichte ich weiter zu Hause bis eine Lösung für die Einhaltung des Infektionsschutzes gefunden wird. Mein anderer Sohn, der das Gymnasium besucht, wird ab Montag am Unterricht teilnehmen. Das Gymnasium bietet eine Möglichkeit durch geteilte Klassen und die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes in den öffentlichen Bereichen, ohne erhöhtes Risiko zu lernen."