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So geht es in den Schulen weiter

Neue Verfügung für Sachsens Schulen (gilt vom 8. Bis 29.6. 2020) 

 

Der eingeschränkte Regelbetrieb bleibt in Sachsen erhalten. Es kommen einige Flexibilisierungen dazu z.B. dass Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern wieder möglich sind, ebenso Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende. Die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas wurde heute vom sächsischen Kabinett beschlossen.

 

In einem Blog vom Kultusministerium heißt es, dass die Schulbesuchspflicht an Grundschulen weiter ausgesetzt bleibt. Das heißt: Die Eltern entscheiden wie bisher selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern sollen wie letztens per Post oder Mail der Schule bekannt geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrerinnen und Lehrern mit Aufgaben betreut. "Ein Wechselmodell ist nicht möglich“, heißt es vom Ministerium. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden.

 

"Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) sowie der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung."

 

In den Kitas kann nach Bedarf sogar in noch größeren Gruppen betreut werden, um auch die Randzeiten abdecken zu können. Hier soll eine Trennung zum Beispiel pro Etage erfolgen.