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Schwerhörig? Der Weg zum eigenen Hörgerät

Wer das Gefühl hat, schlecht zu hören, sollte unbedingt einen HNO-Arzt aufsuchen. Stellt der Arzt fest, dass eine Versorgung mit einem Hörgerät sinnvoll erscheint, wird er eine Verordnung für eine Hörhilfe ausstellen. Dies klingt zunächst simpel, aber so einfach ist es häufig nicht, denn der Verlust des Hörens schreitet langsam und unauffällig voran.

 

Erste Anzeichen für eine Hörminderung

In vielen Fällen sind es Partner oder Freunde, die den Betroffenen erst darauf aufmerksam machen. Nicht immer ist die Ursache eindeutig. Als Hinweis für eine Hörminderung dienen folgende Anzeichen:

  • lauter Fernseher oder lautes Radio
  • wiederholtes Nachfragen in Gesprächen
  • keine Beteiligung in Gesprächen mit mehreren Personen
  • größere Menschmengen, wie zum Beispiel bei Partys, Messen oder in Restaurants, werden gemieden

 

Mit der Verordnung zum Akustiker

Verordnet der Arzt Hörgeräte, so handelt es sich hierbei um Leistungen der Krankenkasse. Der Patient trägt lediglich die Kosten für die Zuzahlung. Stellt der Ohrenarzt keine Verordnung aus, trägt der Patient die Kosten für ein Hörgerät vollständig selbst – und das ist mitunter sehr kostspielig. Je nachdem, für welches Gerät man sich entscheidet, können zusätzliche Kosten anfallen: Nicht jeder Gerätetyp wird von den Krankenversicherungen vollständig subventioniert.

Mit der Verordnung vereinbart man am besten einen Termin in einem Fachgeschäft für Hörgeräteakustik. Alternativ bietet es sich an, das neue Hörgerät übers Internet zu bestellen. Auf den ersten Blick verspricht dieser Weg zahlreiche Vorteile. Wichtig ist: Die Hörgeräte müssen zunächst angepasst werden – und das kann bisher nur der Hörgeräteakustiker! Mit mehreren Terminen vor Ort ist in jedem Fall zu rechnen.

 

Vom ersten Beratungsgespräch bis zur endgültigen Hörhilfe

Zu Beginn führt der Akustiker ein individuelles Beratungsgespräch durch, um persönliche Vorlieben und Präferenzen hinsichtlich der Hörhilfe, aber auch Bedürfnisse aufgrund der persönlichen Situation zu erfahren. Daran schließt ein Hörtest sowie dessen Auswertung an. Eventuell wird ein Ohrabdruck für ein besonderes Ohrpassstück angefertigt. Danach folgen die Auswahl des passenden Hörsystems sowie die Hörgeräteanpassung. Der Akustiker informiert zudem darüber, wie das Gerät zu bedienen ist. Mithilfe einer Erfolgsmessung prüft der Akustiker die Einstellung. Nun geht es an die praktische Nutzung im Alltag: Nach dem Probetragen werden die Daten erneut ausgewertet, danach folgt die Feineinstellung. Mit zusätzlichen Pflegehinweisen, einem Anpassbericht an den HNO-Arzt und an die Krankenkasse endet der Weg zum eigenen Hörgerät. Ergeben sich während der Nutzung Schwierigkeiten, sollte erneut ein Termin beim Akustiker vereinbart werden. Dieser kann die Hörhilfe überprüfen und gegebenenfalls Einstellungsänderungen vornehmen.

Übrigens: Experten raten, <link gutes-hoeren-als-praevention-g.5327.0.html>das Gehör ab 60 regelmäßig überprüfen zu lassen, um rechtzeitig auf Minderungen der Hörfähigkeit reagieren zu können.

 

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Bild 2: © istock.com/AlexRaths