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Einst diente das Weib - Der lange Weg zur Gleichberechtigung
Im 19. Jahrhundert war die Stellung der Frau in der Gesellschaft die einer Dienenden, dem Mann geistig Unterlegenen. Der Besuch von Gymnasien, an denen die zur Zulassung zum Studium notwendige Reifeprüfung abgelegt werden konnte, war ausschließlich männlichen Schülern vorbehalten.
Mädchen waren auf die Mädchenschulen angewiesen,
deren Lehrinhalte auf die Natur- und Lebensbestimmung des Weibes, nämlich
Führung des Haushaltes und Erziehung der Kinder, ausgerichtet waren. Mathematik
und Alte Sprachen wurden an Mädchenschulen nicht unterrichtet, weil man Frauen des
logischen Denkens für unfähig hielt.
Die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erstarkende deutsche Frauenbewegung
sah eine ihrer wichtigsten Aufgaben darin, dieses Bildungsdefizit zu beseitigen. Teilnehmerinnen
an Gymnasialkursen hatten die Möglichkeit, sich als Externe zur Reifeprüfung
zu melden. Trotz bestandener Reifeprüfung war Frauen das Studium an den
Deutschen Universitäten jedoch weiterhin verschlossen. Sie konnten allenfalls mit besonderer
behördlicher Genehmigung als Gasthörerin Vorlesungen besuchen. Erst zu
Beginn des 20. Jahrhunderts wurde Frauen der Zugang zum Studium gewährt. Im Jahre
1908 gab es die erste Jurastudentin in Deutschland und 1922 die erste zugelassene
Rechtsanwältin. Auch in anderen Fachbereichen gab es immer mehr weibliche Studenten
und alsbald in allen Bereichen arbeitende Akademikerinnen. Allerdings waren sie
prozentual eine Minderheit.
Auch rechtlich blieben sie dem Manne untergeordnet. Das seit 01.01.1900 geltende
Bürgerliche Gesetzbuch gab dem Ehemann und Vater die alleinige Entscheidung in
allen das gemeinschaftliche Leben und die Kinder betreffenden Angelegenheiten. Die
Frau hatte sich seinen Anordnungen zu fügen. Er konnte ihr Anweisungen auch in der
Haushaltsführung und der Kindererziehung erteilen. Er war sogar berechtigt, einen
Arbeitsvertrag seiner Frau zu kündigen, ihr Vermögen zu verwalten und den Nutzen
daraus zu ziehen. Dies alles sollte - angeblich - dem Schutz der Ehe und der Ehefrau dienen.
Wenn sie gegen die ehemännlichen Anordnungen verstieß, handelte sie ehewidrig
und lieferte damit Scheidungsgründe.
Dieses Formaljuristische war jedoch gesellschaftlich schnell überholt. Insbesondere nach
dem 1. Weltkrieg gab es einen Mangel an gut ausgebildeten und tatkräftigen Männern,
Frauen waren gefragt. Dem setzte jedoch der Nationalsozialismus ein jähes Ende. Frauen
sollten zurück an den Herd. Ihre Hauptaufgabe war die Mutterrolle. So sollten z. B.
nur noch Männer zu Beamten des Höheren Dienstes ernannt werden. Nach Ende des
2. Weltkrieges erstarkten die Frauen erneut. Die sogenannten Trümmerfrauen leisteten
eine enorme Aufbauarbeit. Den während des Nationalsozialismus von der Berufsausübung
ausgeschlossenen Frauen stand außerdem die Vermutung zur Seite, nicht politisch belastet zu sein.
Die frauenpolitische Entwicklung in West- und Ostdeutschland
nahm zunächst einen unterschiedlichen Verlauf. Während in der Deutschen Demokratischen
Republik Frauen von Anfang an gleichberechtigt ihre Rolle im Berufs- und
Familienleben sowie in der Politik wahrnehmen konnten, war die Entwicklung in der
Bundesrepublik langsamer.
Erst nach einer Kampfabstimmung wurde 1949 im Grundgesetz in Artikel 3 formuliert:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Es dauerte jedoch dann weitere Jahre bis dies rechtlich umgesetzt war. Das Bürgerliche
Gesetzbuch war noch nicht geändert. Das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 sah
erstmals die Verwaltung des eigenen Vermögens durch die Frauen vor und gewährte
ihnen im Falle der Ehescheidung die hälftige Teilung des in der Ehezeit erworbenen
Vermögens. Bei ihrer Berufstätigkeit hatte die Frau allerdings auf die Belange der Familie
Rücksicht zu nehmen. Auch galt bei einer Ehescheidung das Schuldprinzip mit der
Folge, dass die Schuldfrage auch mit dem Unterhaltsanspruch verknüpft war. Nur der
Schuldlose bekam Unterhalt.
Erst zwanzig Jahre später mit der Reform des Ehe- und Scheidungsrechtes wurde dies
im Jahre 1977 abgeschafft. Trotzdem gab es noch weitere patriarchalische Relikte. Minderjährige
Kinder standen zwar unter der elterlichen Gewalt von Vater und Mutter.
Konnten sich diese jedoch nicht einigen, so galt der Stichentscheid des Vaters. Dabei
sollte er allerdings auf die Auffassung der Mutter „Rücksicht“ nehmen. Er hatte jedoch
auch das alleinige Vertretungsrecht der Kinder. Dies wurde dann erst zum 01.01.1980
aufgehoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Machtwort gesprochen hatte.
Interessant ist auch die Entwicklung des Namensrechtes. Bis 1957, dem ersten Gleichberechtigungsgesetz,
wurde Frauen noch zugemutet bei der Heirat ihren Namen aufzugeben
und damit ein Stück ihrer Identität preis zu geben. Ab 1957 konnten sie dann
ihren bisherigen Namen dem Ehenamen hinzufügen. Der Ehename war jedoch noch
immer eine zäh verteidigte Bastion des Patriarchats, was dann im Jahre 1976 geändert
wurde. Von da an gab es die Möglichkeit, dass auch der Name der Frau Ehename werden
konnte. Heute, am Anfang des 21. Jahrhunderts ist dies alles Geschichte. Frauen
haben heute die Möglichkeit, gleichberechtigt an allem teilzuhaben. Entspricht dies
auch der gesellschaftspolitischen Realität?
Bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gibt es noch immer Unterschiede. Die Verantwortung
für die Kinder obliegt nach wie vor zumeist den Müttern, was zwangsläufig
zu einer Doppelbelastung führt. Immer wieder ertappe auch ich mich bei der Frage
an Frauen, wie sie Beruf und Familie vereinbaren, während ich diese Frage Männern
in der Regel nicht stelle. Stelle ich sie doch, reagiert der Mann zumeist verblüfft und
verunsichert.
Im Berufsleben sind Frauen in Führungspositionen noch immer deutlich unterrepräsentiert,
weil sie eben doch auf die Familie Rücksicht nehmen und ihre Karriere hinten
anstellen. Dies gilt auch für die Politik, für die Frauen oftmals neben Beruf und Familie
weder Zeit noch Kraft haben. Ich kann junge Frauen nur ermutigen, ihre gleichberechtigte
Rolle in der Gesellschaft und im Berufsleben wahrzunehmen und von ihren
Männern das gleiche Engagement abzuverlangen. Gleichberechtigte Partner bilden eine
kreative und positive Symbiose, die unsere Gesellschaft voranbringt.
Lassen Sie es uns angehen!