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Der Tennisspieler
Geschick, Psychologie und Ausdauer sind Eigenschaften, die auch Sportler brauchen. Sie sind aber auch für Strafverteidiger wie Michael Stephan äußerst praktisch, gerade wenn sie, wie bei ihm, durch den wichtigen Punkt der Kommunikationsfähigkeit ergänzt werden. Es ist die Arbeit mit Menschen, die ihm besonders viel Freude bereitet. Der Fachanwalt hat sich auf Wirtschafts- und Korruptionsstrafrecht spezialisiert. Zu Beginn seiner Karriere war Stephan allerdings im gesamten Gebiet des Strafrechts tätig. "So habe ich mir einen guten Überblick über die einzelnen Sparten verschafft. Von der organisierten Kriminalität bis hin zu allgemeinen, strafrechtlichen Fällen." Seit 1993 ist er in Dresden tätig. Dass er Anwalt wird, stand für ihn schon früh fest, war doch bereits sein Onkel Jurist. "Im Grunde ist es mein Traumberuf. Schon früh entschied ich mich, Jura zu studieren und das Strafrecht machte mir einfach am meisten Spaß", erzählt Stephan, der in seiner Freizeit Tennis spielt und auch Präsident des TC Blau-Weiß Dresden-Blasewitz ist. Seine zweite sportliche Leidenschaft ist Fußball. Obwohl in Hannover geboren, hegt er Sympathien für Preußen Münster. "Dort habe ich während des Studiums bei den Amateuren gespielt", erklärt er seine Leidenschaft. Wie auf dem Platz sollte auch vor Gericht das oberste Gebot der Respekt vor dem Gegner sein. Diesen, so Stephan, hätten nicht alle Staatsanwälte und Richter. "Vor einiger Zeit vertrat ich eine ehemalige Schönheitskönigin in Leipzig. Noch während ich mein Plädoyer hielt, schien der Richter bereits die Verurteilung vorzubereiten. Ich stellte also einen Befangenheitsantrag. Der Antrag wurde zwar abgelehnt, doch der Fall ging in die Verlängerung", erzählt Stephan. Am Ende wurden zwei weitere Zeugen gehört und Stephans Mandantin frei gesprochen. Das Spiel wurde sozusagen in letzter Sekunde gedreht. Gerade im Strafrecht kommt es nicht immer zur Einstellung oder einem Freispruch. Als Verteidiger muss man sich manchmal auch mit einem geringen Strafmaß zufrieden geben. "Man kann nicht alle Kranken heilen und natürlich sind Einstellungen und Freisprüche besonders schöne Momente. Doch häufig geht es darum, das Strafmaß zu verringern." Und wenn Michael Stephan mit den vorhandenen rechtlichen Mitteln ein geringeres Strafmaß herbeiführen kann, "dann ist die Aufgabe optimal erfüllt!"