- 4665 Aufrufe
Rechtsschutzversicherung – der Teufel steckt im Detail
Ein Streit vor Gericht kann für Verbraucher schnell teuer werden. Eine Rechtsschutzversicherung bewahrt sie vor hohen Kosten, jedoch nur dann, wenn die Regelungen im Vertrag stimmen.
Die Deutschen zeigen seit der Weltwirtschaftskrise ein wachsendes Interesse an der Rechtsschutzversicherung, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt hat. 2007 lag die Anzahl der Verträge bei 20,47 Millionen, fünf Jahre später sind es 21,23 Millionen. Bei den gemeldeten Schäden (aus dem Jahr 2012) unterscheidet der GDV zwischen vier Rechtsgebieten:
- Vertrags-, Sachen- und Schadenersatzrecht (32 Prozent)
- Verkehr (26 Prozent)
- Arbeitsrecht (26 Prozent)
- andere Rechtsgebiete (16 Prozent)
Laut dem GDV hatte mehr als jeder zweite Deutsche (60 Prozent) einmal in seinem Leben eine rechtliche Auseinandersetzung. Diese Zahl zeigt, wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung sein kann. Doch das Angebot an Policen macht die Wahl nicht einfach. Aus diesem Grund lohnt es sich, beim unabhängigen Verbraucherportal Verivox die Angebote verschiedener Versicherer zu vergleichen. Anhand der erhaltenen Informationen können Verbraucher dann die passende Versicherung wählen.
Wann sich eine Rechtsschutzpolice lohnt
Die Lebensumstände des Einzelnen entscheiden darüber, wann sich der Abschluss einer bestimmten Versicherung lohnt. Wer überdurchschnittlich vielen Risiken in bestimmten Rechtsbereichen ausgesetzt ist, sollte über den Abschluss dieser Police nachdenken.
Einer Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV zufolge unterschätzen viele Deutschen die Kosten eines Rechtsstreits. 77 Prozent der Befragten schätzten die Kosten zu niedrig ein, mehr als jeder Sechste konnte gar keine Angaben machen und nur sechs Prozent lagen mit ihrer Einschätzung richtig.
Der GDV hat die durchschnittlichen Kosten nach einem Rechtsstreit ermittelt (gefunden auf finanztip.de; Daten vom 6. Mai 2016):
Rechtsstreit | Streitwert | Gesamtkosten1 |
---|---|---|
Kündigung eines Mietvertrags aufgrund von Eigenbedarf | 7.200 € | 3.737 € |
Kündigungsschutzklage über 2 Instanzen | 10.000 € | 6.688 € |
1 Zusammensetzung: Gerichtskosten, gegnerische sowie eigene Anwaltskosten
Die Deckungssumme sollte großzügig gewählt werden
Alle Policen haben eines gemeinsam: Die Versicherungssumme entscheidet darüber, wie groß die maximale Kostendeckung in einem Streitfall ist. Folglich ist es wichtig, dass die Deckungssumme möglichst hoch angesetzt wird.
Die Rechtsschutzversicherung bildet keine Ausnahme – im Gegenteil. Ein Rechtsstreit kann teuer werden und die Kosten sind vorher nur schwer abzuschätzen. Der Bund der Versicherten empfiehlt folgende Deckungssummen:
- allgemein mindestens 500.000 Euro
- weltweit nicht weniger als 25.000 Euro
- für eine Kaution zumindest 100.000 Euro
Die Deckungssumme sichert nur bestimmte Kosten ab, die vertraglich geregelt wurden, dazu gehören unter anderem Gerichtskosten, Gebühren für Rechtsanwälte sowie Kosten des Gegners, wenn der Versicherte diese zahlen muss.
Eine Mediation sollte vorhanden sein
Unter Mediation ist die außergerichtliche Streitschlichtung zu verstehen, die immer mehr Rechtsschutzversicherer anbieten. Ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bringt einen wichtigen Vorteil mit sich, da vor Gericht nicht immer derjenige gewinnt, der auch recht hat. Das Angebot der Mediation unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter stark. Einige bieten es als Leistung an, für die ein Pauschalbetrag pro Verfahren zu zahlen ist, jedoch nicht mehr als der festgelegte Maximalbetrag, der für ein Jahr gilt.
Versicherte sollten darauf achten, dass in ihrer Rechtsschutzversicherung keine Klausel zu finden ist, die sie dazu zwingt, sich einem Mediationsverfahren unterziehen zu müssen. Das LG Frankfurt a. M. im Jahr 2014 einem Versicherer (Rechtsprechung: 2–06 O 271/13) folgende Klausel verboten:
- im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit dem Angebot des Abschlusses von Versicherungen die Bezeichnungen „Mediator“ und/oder „Mediation“ und/oder „Mediationsverfahren“ zu verwenden, soweit
a) die eine solche Mediation durchführende Person nicht von den Parteien des Verfahrens ausgewählt wird, sondern sich die Beklagte vorbehält, diese Auswahl vorzunehmen, und/oder
b) der Versicherungsnehmer vertraglich von der Beklagten dazu verpflichtet wird, ein Mediationsverfahren durchzuführen.
Es steht aus, ob die Versicherung dem Angebot einen neuen Namen geben könnte, Schlichtung beispielsweise, um sie zulässig zu machen. Verbraucher sollten den Vertrag und die Leistungen genau studieren.
3 praktische Extras für die Rechtsschutzversicherung
Eine gute Rechtsschutzpolice sollte die nachfolgenden Extras beinhalten:
- Selbstbeteiligung: Beim Angebotsvergleich sollten Verbraucher die Policen nach der höchstmöglichen Selbstbeteiligung sortieren und prüfen, wie sie sich auf die Beiträge auswirken, wenn die Selbstbeteiligung schrittweise reduziert wird. Nicht immer beeinflusst die Höhe der Selbstbeteiligung den zu zahlenden Beitrag.
- Rechtsberatung am Telefon: Einfache Rechtsfragen beantworten Versicherer in der Regel kostenlos am Telefon. Beim Abschluss der Versicherung ist darauf zu achten, dass diese Beratung für die gewünschten Rechtsgebiete gilt.
- Zahlung per Bankeinzug: Durch die Zustimmung der Zahlung der Beiträge per automatischen Bankeinzug erhalten viele Versicherten einen Rabatt auf ihre Beitragszahlung. Dieser wird von vielen Versicherungen erteilt, wenn ihre Kunden die Beiträge für das laufende Jahr im Voraus zahlen.
Neben den drei Extras gibt es noch eine Sache, die bei der Policewahl von großer Wichtigkeit ist: die freie Anwaltswahl. Einige Versicherungen erhöhen die Selbstbeteiligung, wenn ihre Kunden nicht mit einem ihrer Vertragsanwälte zusammenarbeiten. Die Zustimmung dieser Klausel will gut überlegt sein. Im Ernstfall möchten Verbraucher selbst entscheiden, welchen Anwalt sie einschalten.
Artikelbild: © Africa Studio / Shutterstock