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Rechtstipps Winter 06
Ausgleich bei Ehegatten-gesellschaft
Oft lassen Ehegatten den „gemeinsamen Betrieb" nur auf einen Namen laufen. Im Falle der Scheidung gab es in solchen Fällen bisher nur einen gesellschaftsrechtlichen Wertausgleich für den anderen, wenn gleichzeitig Gütertrennung vereinbart war. Jetzt ist auch bei Zugewinngemeinschaft ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleich anerkannt (BGH XII ZR 189/02).
Der Kreuzer-Tipp: Regeln Sie bei Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen, ob ein Ausgleichsanspruch entstehen oder ausgeschlossen werden soll!
Muster für Widerrufsbelehrung rechtswidrig
Das Gesetz enthält für Fernabsatzverträge, z. B. Kauf per Telefon, E-Mail, Internet, Telefax eine Muster-Widerrufsbelehrung. Diese ist rechtswidrig. Es müssen dem Verbraucher mithilfe einer verständlich formulierten Widerrufsbelehrung seine Rechte, z. B. 2-wöchige Widerrufsfrist deutlich gemacht werden. Konsequenz: Die Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung kann zu einem unbegrenzten Widerrufsrecht des Kunden führen, d.h. der Kunde kann die Ware jederzeit zurückschicken (LG Halle 1 S 28/05).
Der Kreuzer-Tipp: Beachten Sie die hohen Anforderungen an die Widerrufsbelehrung! Entscheidend ist vor allem die Verständlichkeit für den Verbraucher.
BAföG-Betrug: Datenabgleich
Die Rückforderung von überzahlter Ausbildungsförderung (BAföG) ist rechtmäßig, wenn die Angaben zum Vermögen des Leistungsempfängers verwertet werden, die durch das Ergebnis eines Datenabgleichs veranlasst worden sind (Bay. VGH, 12 C 06.322).
Aufklärungspflicht eines Mietwagenhändlers
Häufig bietet der Autovermieter dem Unfallgeschädigten ein Fahrzeug zu einem Tarif an, der deutlich über dem Normaltarif des öffentlichen Marktes liegt. Es besteht dann die Gefahr, dass die Versicherung nicht den vollen Tarif übernimmt. Neu: Bei Verstoß hat der Geschädigte gegenüber dem Vermieter einen Schadensersatzanspruch (BGH XII ZR 50/04).
Der Kreuzer-Tipp: Erkundigen Sie sich vor Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges nach vergleichbaren Angeboten und anderen Tarifen!
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft
Seit 18.08.2006 kann auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – bisher Antidiskriminierungsgesetz – in Fällen diskriminierender Benachteiligungen, z. B. wegen Alters, Geschlechts, Religion, Schadensersatz verlangt werden. Dies betrifft vor allem das Arbeitsrecht und das Mietrecht.
Der Kreuzer-Tipp: Beachten Sie z. B. bei der Formulierung von Stellenangeboten zur Vermeidung von Schadensersatzforderungen die Vorgaben des AGG!
Keine Beraterhaftung bei Kursverlusten
Erneut wies der BGH Anlegern die Pflicht zu, Anlagerisiken bei Kursverlusten selbst zu tragen. In dem entschiedenen Fall musste die Bank nicht ausdrücklich auf „ernst zu nehmende Stimmen, die vor einem Kurseinbruch warnten", hinweisen (BGH XI ZR 63/05). Solche Ergebnisse sind durch Beratungsverträge mit konkreten Beratungspflichten vermeidbar!
Haftung des stillen Gesellschafters
Kann der stille Gesellschafter erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft nehmen, so unterliegt auch seine Einlage dem Grundsatz der Kapitalerhaltung. Eine das Haftungskapital angreifende Auszahlung muss er daher zurückerstatten (BGH II ZR 62/04).
Der Kreuzer-Tipp: Stille Gesellschafter und Geschäftsführer sollten daher vor Auszahlungen dringend das Rückzahlungsrisiko prüfen lassen!
Erbschaftssteuer auf Versicherungsleistung
Die Zahlung der Risikolebensversicherung unterliegt regelmäßig der Erbschaftssteuer. Dies lässt sich vermeiden, wenn der Bezugsberechtigte rechtzeitig durch eigene Prämienzahlung und widerrufliche Einsetzung selbst wirtschaftlich zum Versicherungsnehmer wird (FG NS 3 K 47/04).
Der Kreuzer-Tipp: Sprechen Sie erforderliche Änderungen zur Steueroptimierung frühzeitig vor Ablauf der Versicherung mit