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Junge Eltern: Diese Formalien müssen nach der Geburt geklärt werden

Frisch gebackene Eltern sind häufig von ihrem Glück so überwältigt, dass sie nach der Geburt nichts anderes im Kopf haben als ihr <link schlaf-kindlein-schlaf-tipp.5123.0.html>Baby. Dennoch ist es wichtig, einige Behördengänge zu erledigen, um das Kind ordnungsgemäß anzumelden. Außerdem müssen diverse Fristen eingehalten werden, damit man nicht den Anspruch auf Förderungen vom Staat verliert.

Anmeldung beim Standesamt

Innerhalb einer Woche muss das Standesamt über die Geburt des Kindes informiert werden. Hier wird auch die Geburtsurkunde ausgestellt, das bedeutet, dass spätestens dann der Name für das Baby feststehen muss. Viele Eltern tun sich schwer mit der Auswahl eines Namens und schieben das Thema auf. Es gibt jedoch viele Portale, wie zum Beispiel Kindername.de, die bei der Namensgebung helfen. In vielen Fällen kann die Anmeldung auch in der Klinik erfolgen, sodass die Geburtsurkunde dann nur noch auf dem Standesamt abgeholt werden muss. Normalerweise übernimmt das Standesamt auch die Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt.

Vaterschaftsanerkennung

Bei unverheirateten Paaren muss eine Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Im besten Fall wird dies schon vor der Geburt des Kindes erledigt, denn dann wird der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen. Die Beurkundung kann sowohl beim Standesamt als auch beim Jugendamt erfolgen. Der Vorteil vom Jugendamt ist, dass man gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht beantragen kann. Für die Vaterschaftsanerkennung werden der Personalausweis, die Geburtskunden beider Eltern sowie die Geburtsurkunde des Babys benötigt.

Kindergeld beantragen

Für die ersten beiden Kinder erhalten Eltern ein monatliches Kindergeld in Höhe von 192 Euro pro Kind. Für das dritte Kind erhält man 198 Euro und ab dem vierten Kind 223 Euro. Die Beantragung erfolgt über die Familienkasse, die meistens bei der Agentur für Arbeit ansässig ist. Bei Versäumnis ist es möglich, das Kindergeld für bis zu vier Jahre rückwirkend zu beantragen. Das Elterngeld können junge Eltern beziehen, die nach der Geburt ihre Erwerbstätigkeit für einige Zeit unterbrechen oder reduzieren. Es muss innerhalb von drei Monaten nach der Geburt beantragt werden. Dafür werden die Geburtsurkunde sowie ein Einkommensnachweis benötigt.

Anmeldung der Krankenversicherung

Spätestens zwei Monate nach der Geburt muss das Kind bei der Krankenkasse angemeldet werden. Hierfür muss ein schriftlicher Antrag ausgefüllt werden, in einigen Fällen wird auch die Kopie der Geburtsurkunde benötigt. Bei den gesetzlichen Krankenkassen ist die Krankenversicherung für das Kind kostenlos.