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Impfen schützt ihr Kind

Impfungen zählen zu den wichtigsten, effektivsten und kostengünstigsten Maßnahmen des präventiven Gesundheitsschutzes, vor allem im Kindesalter. Durch die Impfung wird das Immunsystem eines Menschen so vorbereitet, dass der Ausbruch einer entsprechenden Infektionskrankheit verhindert, zumindest der Krankheitsverlauf abmildert wird, wenn sich die geimpfte Person an dieser Infektionskrankheit erneut ansteckt. Das heißt, dass die geimpfte Person mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit selbst nicht mehr die bestimmten Krankheitserreger erkranken und zugleich auch nicht mehr Kontaktpersonen damit anstecken kann. So schützen Impfungen das geimpfte Individuum selbst vor den entsprechenden Infektionskrankheiten, aber auch die Mitmenschen im Sinne eines Kollektivschutzes.

 

Eine Verbreitung von Infektionserkrankungen kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen vor allem bei nicht geimpften Kindern, bei werdenden Müttern und deutlich immungeschwächten Personen hervorrufen. Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird ein Durchimpfungsgrad von mindestens 90 Prozent für einen ausreichenden Kollektivschutz empfohlen (Robert-Koch-Institut, 2001). Um dieses Ziel auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebenen vor allem für die Förderung der Kindergesundheit zu erreichen, arbeiten mehrere Institutionen, wie das Bundesministerium für Gesundheit, das Robert-Koch-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die jeweiligen Landesministerium für gesundheitliche Angelegenheiten, Gesundheitsämter des öffentlichen Gesundheitsdienstes, aber auch die niedergelassenen Kinder- und Hausärzte daraufhin.

 

In Sachsen werden die Impfempfehlungen von der Sächsischen Impfkommission (SIKO) erarbeitet, in regelmäßigen Abständen den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem aktuellen Bedarf und zudem den nationalen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Instituts (STIKO) angepasst und veröffentlicht (SIKO, 2012). Im Rahmen der Kinder- und Jugendärztlichen Untersuchungen durch das Gesundheitsamt Dresden im Kindergartenalter, zur Schulaufnahme und während der 2. und 6. Klasse wird die Inanspruchnahme der von der SIKO empfohlenen Impfungen und deren Vollständigkeit bei den Kindern anhand der vorgelegten Impfausweise erhoben. Aus diesem Grund werden die Kinder bzw. die Erziehungsberechtigten zur Vorlage des Impfausweises bei den jeweiligen Untersuchungen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes gebeten. Zusätzlich kann dabei die Durchimpfungsraten für die einzelnen Schutzimpfungen zur Evaluation des oben benannten WHO-Ziels ermittelt und im zeitlichen Verlauf betrachtet werden.

Der Anteil an vollständig geimpften Dresdner Kindern in Bezug auf Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten lag bei über 95 Prozent, wie in der Abbildung 58 ersichtlich. Wobei als „vollständig“ gilt, wenn Kinder den Impfausweis zur Untersuchung vorgelegt hatten und die darin dokumentierten Impfungen altersentsprechend mit den Empfehlungen der SIKO übereinstimmten. Hinsichtlich der Mumps-Masern-Röteln-Impfungen lag der Anteil über 85 Prozent mit steigender Entwicklung. Da jedoch der Anteil an Kindern ohne vorgelegtem Impfausweis in den drei Jahren gestiegen war, entspricht diese gestiegene Impfrate vermutlich eher nicht der Realität.

 

Ca. 2-3 Prozent der Familien lassen ihre Kinder überhaupt nicht gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Keuchhusten, bis zu 1 Prozent nicht gegen Diphterie impfen. Um 0,3 Prozent sind ohne Impfschutz gegen die meist tödlich endenden Tetanuserreger (Wundstarrkrampf), mit denen sich Groß und Klein bei jeder Verletzungen infizieren kann.