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Untersuchungen von KJÄD und JZD in Dresden
In Dresden, wie auch in allen anderen sächsischen Kommunen, erfolgen jährlich die zahnmedizinischen sowie zu festgelegten Zeitpunkten die kinder- und jugendärztlichen Untersuchungen. Die gesetzlichen Grundlagen dazu liefern das Gesetz des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Freistaat Sachsen (§11 SächsGDG 1991/2012), das Sächsische KitaGesetz (§7 Abs. 2 SächsKitaG 2001), die Schulgesundheitspflegeverordnung (§§2, 3, 4, 5 SchulGesPflVO 2005) sowie das Schulgesetz im Freistaat Sachsen (§26a SchulG 2004) unter Beachtung des sächsischen Datenschutzgesetzes. Diese für das Kind und deren Familie kostenfreie ärztliche Untersuchung bedarf jeweils der schriftlichen Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten. Inhalt und Umfang dieser Untersuchungen sind in den gesetzlichen Vorgaben geregelt und werden von den Mitarbeitern des öffentlichen Gesundheitsdiensts der Stadt aufsuchend in den Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Die Untersuchungs- und Dokumentationsstandards sind im sogenannten Ringbuch sachsenweit für den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (KJÄD) definiert (Fachbeirat Kinder- und Jugendärztlicher Dienst des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales/Fachbeirat Kommunale und Landesgesundheitsberichterstattung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, 2011). Die 11 Kinder- und JugendärztInnen und 19 medizinischen Assistentinnen untersuchen die Kinder im Kindergarten (zwei Jahre vor Schulaufnahme), zur Schulaufnahme sowie zu den Schuluntersuchungen während der 2. und 6. Klasse und die Kinder mit sonderpädagogischer Förderung zusätzlich in der 4. und 8. Klasse. Die acht Zahnärztinnen und neun zahnärztlichen Helferinnen führen jährlich die zahnmedizinischen Untersuchungen bei den Kindern ab dem Besuch der Kinderkrippe bis zur Schulklassenstufe 7 und bei Kindern mit sonderpädagogischer Förderung auch darüber hinaus durch.
Einige der Untersuchungsdaten beziehen sich auf die Grundgesamtheit aller untersuchten Kinder des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD). Andere Daten resultieren wiederum aus der Grundgesamtheit aller untersuchten Kinder des Jugendzahnmedizinischen Dienstes der Stadt Dresden (JZD). Alle diese Kinder besuchten eine Dresdner Kita-Einrichtung bzw. Schule. Die jeweiligen Gesundheitsaspekte werden im zeitlichen Verlauf von den drei aufeinanderfolgenden Schuljahren 2007/08 bis 2009/2010 betrachtet. Ein Schuljahr beginnt dabei immer am 1. August des einen Jahres und endet am 31. Juli des entsprechenden Folgejahres.
Die stetig steigenden Kinderzahlen in Dresden spiegeln sich tendenziell auch in den schuljährlich zunehmenden Untersuchungszahlen der Stadt Dresden wieder, wie in den Abbildungen ersichtlich ist.