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Kein Anstieg bei Behandlungsfehlern in Sachsen
Die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der Sächsischen Landesärztekammer hat ihren aktuellen Jahresbericht vorgelegt. 2016 sind dort 363 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingegangen (2015: 384). In 233 Fällen wurde auf Grund der eingereichten Unterlagen eine Begutachtung wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingeleitet (2015: 244). Davon wurde in 52 Fällen ein Behandlungsfehler durch die Gutachterstelle festgestellt (2015: 49). „Jeder Behandlungsfehler ist ein Fehler zu viel, denn hinter jedem Fehler steht auch ein Schicksal.“, so Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. „Die insgesamt geringe Anzahl an Fehlern bei 32 Millionen ambulanten und stationären Behandlungsfällen ist trotz der extremen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen jedoch auch ein Indiz für die verantwortungsvolle Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte.“ Der Vorsitzende der Gutachterstelle, Dr. med. Rainer Kluge, betont, „dass sich der steigende ökonomische Druck bisher nicht in den Zahlen der Gutachterstelle niedergeschlagen hat, liegt neben der verantwortungsvollen Tätigkeit des gesamten medizinischen Personals auch am Fehlervermeidungsmanagement der Kliniken. Dennoch kann es zu Fehlern kommen, deren Ursachen man unbedingt auswerten und transparent machen muss, damit diese nicht mehr vorkommen.“