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Sächsische Arzneimittel-Richtgrößen sind rechtswidrig

Das Sozialgericht Dresden hat mehreren Klagen von Ärzten stattgegeben, die sich gegen Rückforderungenwegen überhöhter und unwirtschaftlicher Arzneimittelausgaben für 2006/2007 gewehrt hatten. Unter anderem argumentierte ein Hausarzt, dass die Richtgröße die Altersstruktur
der Patienten nicht berücksichtige und daher den Verordnungsaufwand nur ungenügend abbilde. Die Richter gaben ihm recht, da das Gesetz seit 2002 Richtgrößen nach altersgemäß gegliederten Patientengruppen vorsehe.