• Juli 23, 2022
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Täglich kommen Hunderte Geflüchtete aus den Kriegsgebieten in der Ukraine in München an. Nachfolgend einige relevante Informationen rund um erste Behördengänge und Möglichkeiten in der Stadt.

Erfassung

Alle Flüchtlinge aus der Ukraine sollen bei der oberbayerischen Landesregierung registriert werden. Dies geschieht normalerweise bei der Ankunft. Wenn nicht, sollte dies innerhalb der ersten 90 Tage erfolgen, bevor Leistungen beantragt werden können. Unter der E-Mail ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de, sollten folgende Daten angeben werden: Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Adresse der aktuellen Unterkunft sowie die Anzahl der mitreisenden Familienmitglieder. Fernere sollte eine Kopie des Ausweises, sofern vorhanden, mitgeschickt werden.

Flüchtlinge sollten möglichst bald ihren Wohnsitz beim Bürgerbüro anmelden. Dies ist wichtig, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen zu können. Die angegebene Adresse muss möglichst lange gültig sein, also länger als ein paar Tage. Eine feste Frist gibt es laut Kreisverwaltung nicht, sie sollte aber mehr als zwei bis drei Wochen betragen.

Unter der entsprechenden Adresse können sich dauerhaft in Privatwohnungen lebende Flüchtlinge anmelden. Dafür müssen sie online einen Termin vereinbaren. Der Vermieter kann helfen, indem er vorab die Vermieterbestätigung ausfüllt und ausdruckt. Auch ein Hotel kann als Meldeadresse dienen, wenn dies vom Vermieter bestätigt wird. Allerdings gelten Zwischenunterkünfte, wie Turnhallen, grundsätzlich nicht als Dauerunterkünfte – eine Anmeldung ist hier nicht möglich.

Leistungen und Sprachangebote

Viele Flüchtlinge kommen mit wenig bis gar keinem Geld nach Deutschland. Allem voran weil deren mitgeführtes Bargeld hier derzeit nutzlos ist, da deutsche Banken die ukrainische Währung Griwna nicht akzeptieren. Mit Visa oder Mastercard können Sie jedoch in der Regel Geld an Geldautomaten abheben. Die Ankommenden können jedoch eine einfache finanzielle Unterstützung in bar erhalten. Sie erhalten Geld bei dem für sie zuständigen sozialen Gemeindezentrum, je nach Wohnort. Die entsprechenden Amtsadresse sind auf dem Münchner Stadtportal zu finden.

Geflüchtete können beim sozialen Gemeindezentrum Sozialhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Der derzeitige Normaltarif für Erwachsene beträgt 367 € bei monatlicher Zahlung zzgl. Kindergeld. Außerdem können Sie beim Sozialamt ein ärztliches Attest erhalten, das Sie für eine ambulante oder stationäre Behandlung verwenden können. In Notfällen können Ukrainer aber auch ohne dieses Attest in die Notaufnahme gehen. Auch einen Deutschkurs in München oder entsprechende Integrationskurse zu finden, wird nicht schwer sein. Zahlreiche Bildungsträger wurden dafür bereits mobilisiert.